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KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act

KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act
Digital Colliers Oct 6, 2026 6 min read

KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Anders als die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die erst ab Dezember 2027 greifen, betreffen sie fast jedes Unternehmen, das KI im Kundenkontakt einsetzt: den Chatbot auf der Website, den Sprachassistenten an der Hotline, KI-generierte Bilder in der Werbung oder automatisch erstellte Texte. Dieser Beitrag erklärt, was Artikel 50 verlangt, wer welche Pflicht trägt und wie Sie die Kennzeichnung praktisch umsetzen.

Was Artikel 50 regelt

Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) enthält vier Transparenzpflichten. Sie verteilen sich auf zwei Rollen: Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten, und Betreiber, die es beruflich einsetzen.

Pflicht Wer Was
Art. 50 Abs. 1 Anbieter KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass die Personen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen
Art. 50 Abs. 2 Anbieter Von KI erzeugte oder veränderte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar kennzeichnen, sodass sie als KI-generiert erkennbar sind
Art. 50 Abs. 3 Betreiber Betroffene Personen informieren, wenn ein System zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung eingesetzt wird
Art. 50 Abs. 4 Betreiber Deepfakes als künstlich erzeugt oder verändert offenlegen. KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, als solche kennzeichnen

Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Begegnung mit dem Inhalt erfolgen, klar und eindeutig sein und die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.

Chatbots

Für Chatbots, Sprachassistenten und andere KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, gilt: Die Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren. Die Pflicht liegt formal beim Anbieter des Systems, der den Chatbot entsprechend gestalten muss. In der Praxis sollten Unternehmen, die einen Chatbot auf ihrer Website oder in ihrer Hotline einsetzen, selbst sicherstellen, dass der Hinweis sichtbar ist, denn der Kunde sieht nur ihren Auftritt.

Eine Ausnahme gilt, wenn es für eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person aus den Umständen offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Ein kurzer Hinweis kostet nichts und vermeidet Diskussionen.

So sieht ein guter Hinweis aus:

  • Chatbot im Web: „Sie schreiben mit unserem KI-Assistenten. Bei Bedarf übergeben wir an unser Team." direkt im Chatfenster vor der ersten Antwort.
  • Telefon-Assistent: Eine Ansage zu Beginn des Gesprächs, dass ein KI-System antwortet.
  • E-Mail-Antworten durch KI: Ein Hinweis in der Signatur, wenn Antworten ohne menschliche Prüfung verschickt werden.

Deepfakes und generierte Inhalte

Bei generierten Inhalten greifen zwei Ebenen ineinander.

Maschinenlesbare Kennzeichnung durch den Anbieter (Abs. 2): Anbieter von KI-Systemen, die Bilder, Videos, Audio oder Texte erzeugen, müssen die Ergebnisse technisch kennzeichnen, etwa über Metadaten, Wasserzeichen oder kryptografische Herkunftsnachweise. Das betrifft vor allem die Hersteller von Bildgeneratoren, Sprachmodellen und Text-to-Speech-Tools. Wer eigene generative Systeme entwickelt und anbietet, ist ebenfalls Anbieter.

Sichtbare Offenlegung durch den Betreiber (Abs. 4): Unternehmen, die Deepfakes veröffentlichen, also realistisch wirkende, KI-erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Personen, Orten oder Ereignissen, müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Für KI-generierte Texte gilt die Offenlegungspflicht nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Sie entfällt, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein Blogartikel, den Ihr Team mit KI-Unterstützung schreibt, prüft und unter eigenem Namen veröffentlicht, ist daher in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig.

Ab wann die Pflicht gilt

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat diesen Termin nicht verschoben, anders als die Fristen für Hochrisiko-Systeme.

Es gibt nur eine Übergangsregel: Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen. Die Hinweispflicht für Chatbots und die Offenlegung von Deepfakes gelten ohne Übergangsfrist.

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt der niedrigere Betrag. Die EU-Kommission unterstützt die Umsetzung mit Leitlinien und einem Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

Umsetzung in der Praxis

Mit diesen Schritten setzen Sie die Kennzeichnungspflicht strukturiert um:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle Stellen, an denen KI mit Kunden oder der Öffentlichkeit in Kontakt kommt: Chatbots, Telefon-Assistenten, automatische E-Mail-Antworten, generierte Bilder und Videos in Marketing und Vertrieb, KI-Texte in Newslettern oder Pressemitteilungen.
  2. Rolle klären: Prüfen Sie für jedes System, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind. Wer ein Standardtool nutzt, ist meist Betreiber. Wer eine eigene KI-Lösung entwickelt und Kunden zur Verfügung stellt, ist Anbieter.
  3. Hinweise einbauen: Ergänzen Sie Chatbots und Sprachassistenten um einen klaren Hinweis zu Beginn der Interaktion.
  4. Freigabeprozess für Inhalte: Legen Sie fest, wie KI-generierte Bilder, Videos und Texte geprüft und gekennzeichnet werden, bevor sie veröffentlicht werden. Für Texte mit redaktioneller Verantwortung dokumentieren Sie die menschliche Prüfung.
  5. Technische Kennzeichnung prüfen: Klären Sie mit Ihren Tool-Anbietern, ob deren Ausgaben maschinenlesbar gekennzeichnet werden, und achten Sie darauf, dass Ihre eigenen Prozesse diese Metadaten nicht entfernen, etwa durch Komprimierung oder Bildbearbeitung.
  6. Dokumentieren und schulen: Halten Sie Ihre Entscheidungen schriftlich fest und erklären Sie den Teams in Marketing, Service und Kommunikation, was zu kennzeichnen ist.

Die Kennzeichnungspflicht ist ein guter Einstieg in die KI-Governance: Wer weiß, wo KI im Kundenkontakt eingesetzt wird, hat einen großen Teil des KI-Verzeichnisses bereits erstellt, das ohnehin für die übrigen Pflichten der KI-Verordnung gebraucht wird.

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung wünschen, hilft unsere Beratung zur EU-KI-Verordnung bei Bestandsaufnahme, Einstufung und den passenden Prozessen.

Häufige Fragen

Was regelt Artikel 50 der KI-Verordnung? Artikel 50 enthält die Transparenzpflichten: Hinweis bei der Interaktion mit KI-Systemen wie Chatbots, maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Information bei Emotionserkennung und Offenlegung von Deepfakes sowie bestimmter KI-generierter Texte.

Muss ich KI-generierte Texte immer kennzeichnen? Nein. Die Pflicht gilt für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht? Seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Was droht bei Verstößen? Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere der beiden Beträge.

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